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   BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78   

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BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78 (https://dejure.org/1980,1579)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1980 - 4 AZR 532/78 (https://dejure.org/1980,1579)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 532/78 (https://dejure.org/1980,1579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Verspätete Absetzung - Absoluter Revisionsgrund - Zeitraum von zehn Monaten - Gesetzlicher Richter - Verkündung - Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 208
  • NJW 1981, 2079
  • ZIP 1980, 1027
  • MDR 1981, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78
    BGHZ 32, 17 [24]), wobei freilich gefordert wurde, daß.
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78
    Nachteile entstehen konnten (vgl. BGH NJW 1961, 1815).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78
    nicht Vorlagen (vgl. BGHZ 7, 155 = JZ 1952, 69o sowie.
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Eine dahingehende allgemeine Lebenserfahrung besteht nicht (vgl. BGHSt 21, 4, 9 f.; BAG NJW 1981, 2079 und NJW 1982, 302).
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

    Das hat der erkennende Senat bereits bei einem Zeitraum von rund zehn Monaten zwischen Verkündung und Zustellung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils so entschieden (vgl. BAGE 33, 208, 209 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO), ebenfalls bei einem entsprechenden Zeitraum von sieben Monaten (vgl. BAGE 44, 323, 327 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dazu reicht auch der Hinweis der Revision auf das schwindende Erinnerungsvermögen des Gerichts an Gang und Inhalt der Verhandlung nicht aus (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats BAGE 33, 208, 212 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO).

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Im übrigen kann aber nach dem geltenden Gesetzesrecht in Zivilsachen und damit auch im arbeitsgerichtlichen urteilsverfahren ein Urteil mit einer ganz fehlenden bzw. wider sprüchlichen Begründung nicht ohne weiteres dem Fall einer verspäteten Urteilszustellung gleichgestellt werden (vgl. BAG 33, 208, 209 = AP Nr. 10 zu S 551 ZPO sowie BAG 35, 251, 255 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    In der Entscheidung vom 18. Juni 1980 (BAG 33, 208 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO, unter I der Gründe) hat der Vierte Senat bei einem Zeitraum von zehn Monaten zwischen Verkündung des Urteils und seiner Zustellung den absoluten Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO für nicht gegeben gehalten.
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 532/78 - ([demnächst] AP Nr. 10 zu § 551 ZPO, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, kann jedoch bei einem Zivilurteil und damit auch bei einem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ergehenden Urteil der fehlenden, teilweise fehlenden oder widersprüchlichen Urteilsbegründung der Fall einer verspäteten Urteilszustellung nicht ohne weiteres gleichgestellt werden.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Urteil ohne Gründe erst dann vorliegt, wenn zwischen Urteilsverkündung und seiner Abfassung mehr als zwölf Monate liegen (BAGE 33, 208 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO; BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - DB 1984, 1836; BAG Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 691/87 - AP Nr. 4 zu § 10 TV ArbBundespost).
  • BAG, 12.09.1980 - 7 AZR 775/78
    kein Verstoß gegen § 551 Nr. 7 ZPO zu sehen (vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953; BAG, Urt. v. 18. Juni 1980 - 4 AZR 532/78 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 551 ZPO m.w.N.).
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